202105.19
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Die Bestpreisklausel ist wettbewerbswidrig

Auf Antrag des Hotelverbands von 2013 hatte das Bundeskartellamt als erste Wettbewerbsbehörde weltweit die von Booking.com seit Sommer 2015 verwendeten engen Paritätsklauseln als kartellrechtswidrig eingestuft. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat der Bundesgerichtshof dies nun bestätigt. Das teilte der Hotelverband IHA am Dienstag mit. Die weite Ratenparität it schon seit Jahren nicht mehr zulässig, dazu hat der IHA Booking.com auf Schadensersatz verklagt. Der Rechtstreit läuft noch.

Somit haben die Hotels die Hoheit über ihre eigene Preisgestaltung zurück. Die Entscheidung kann sogar europäische Signalwirkung haben. Lesen Sie hier mehr. (Quelle: ahgz-News).