ALLGEMEINE ZERTIFIKATIONSBEDINGUNGEN (AZB):
Die HDV ist jederzeit berechtigt, das HDV-Zertifikat einzuschränken, auszusetzen, abzuerkennen und/oder zu entziehen, wenn Voraussetzungen der Zertifikatserteilung nicht (mehr) erfüllt sind.
ZUM BEISPIEL:
- weil im Zertifizierungsverfahren unvollständige oder unwahre Angaben gemacht wurden
- der Auftraggeber den im Zusammenhang mit der Zertifizierung aufgegebenen Pflichten nicht nachkommt, (z.B. der Informationspflicht über Änderungen oder die Leistungspflichten aus den Zertifikationsvoraussetzungen nicht erfüllt)
- der Vertrag mit DEKRA Assurance Services GmbH über die Auditierung vorzeitig beendet wird
- das erforderliche Wiederholungsaudit oder ein sonstiges von DEKRA Assurance Services GmbH angeordnetes Audit nicht fristgerecht oder nicht vollständig durchgeführt wird
- das Wiederholungsaudit ergibt, dass die Vorgaben der Zertifikatserteilung nicht mehr vorliegen/eingehalten werden
- sonstige Gründe für den Zertifikatsentzug gemäß dieser AZB oder dem Vertrag vorliegen
- DEKRA Assurance Services GmbH ist bei Entzug des Zertifikats durch die HDV berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Es gilt § 9 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Dekra-AGB). Weitere Schadensersatz und sonstige Ansprüche bleiben unberührt
- Nach Entzug des Zertifikats oder Ablauf der Zertifikatsgültigkeit hat der Auftraggeber jegliche Nutzung des Nutzungsobjekts einzustellen, insbesondere jegliche Werbung zu unterlassen
- Originalzertifikate und sämtliche Duplikate sind an die HDV herauszugeben
- Die HDV haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber aus dem berechtigen Entzug des Zertifikats entstehen